Mehrweg statt Einweg

Auf dieser Seite haben wir Ihnen ein Informationspaket zu derzeit geltenden und bevorstehenden Mehrwegregelungen zusammengestellt.

seit 2021:

Seit Juli 2021 ist in Deutsch­land (und in der Europäischen Union) ein Verkaufs­verbot von Einweg-Kunststoff­-Artikeln wie etwa Teller, Be­steck, Coffe-to-go-Becher, Foodbehälter aus Styropor, Stroh­halme oder Watte­stäbchen in Kraft getreten. 


seit 2022:

Es ist eine Pfandplicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen in Kraft getreten, außerdem ein Verbot für Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer.


ab 2023:

Verpflichtung zum Angebot von Mehrwegbehältnissen zu den herkömmlichen Einwegbehältnissen für Gastronomie, Cafés, Caterer und Lieferdienste.

Gastronomie, Cafés, Caterer und Lieferdienste, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen ab 2023 dies auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Ladenfläche bis 80 qm. Diese müssen ihren Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.


ab 2025

Nutzung von mindestens 25 % Recyclingplastik bei PET-Einweggetränkeflaschen.


ab 2030:

Nutzung von mindestens 30 % Recyclingplastik für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen.