Abwasser-Gebühren
Infos zu Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr.
Informationen zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) zur Kalkulation von Abwassergebühren in NRW
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte in einem Verfahren gegen eine nordrhein-westfälische Kommune mit Urteil vom 17.05.2022 die eigene, seit dem Jahr 1994 geltende Rechtsprechung zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung im Rahmen der Kalkulation von Abwassergebühren geändert. Die beklagte Stadt legte im weiteren Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, sodass das Urteil des OVG nicht rechtskräftig wurde. Aus diesem Grund warteten die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – wie der Großteil der Kommunen in NRW – zunächst die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in diesem Verfahren ab.
Mit Beschluss vom 07.03.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Verfahren jedoch eingestellt, da die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärten, nachdem die beklagte Kommune den angefochtenen Gebührenbescheid aufgehoben hatte. Bei formaler Betrachtung gilt demnach im Ergebnis mangels Wirksamkeit des OVG-Urteils vom 17.05.2022 die zuvor seit 1994 bestehende Rechtsprechung fort. Nach eingehender juristischer Bewertung halten es die Wirtschaftsbetriebe Duisburg dennoch für geboten, die Regelungen des (nun wirkungslosen) Urteils anzuerkennen.
Wichtig bleibt die Feststellung, dass die Städte und Gemeinden bis zum Urteil des OVG vom 17.05.2022 die Abwassergebühren rechtmäßig im Einklang mit dem Kommunalabgabengesetz NRW und der Rechtsprechung des OVG NRW erhoben haben. Im Dezember 2022 trat sodann eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW in Kraft, welches den Wirtschaftsbetrieben Duisburg als sichere Grundlage für die Gebührenkalkulation 2023 diente. Die Gebührenbescheide für das Veranlagungsjahr 2023 sind demnach bereits auf der neuen gesetzlichen Grundlage erlassen worden.
Die Wirtschaftsbetriebe werden somit nur diejenigen bestandskräftig gewordenen Gebührenbescheide des Veranlagungsjahres 2022 aufheben, die ab dem 17.05.2022 bis zum Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung erlassen wurden.
Die betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten daher in Kürze sukzessiv neue Gebührenbescheide für Schmutz- und Niederschlagswasser.
Aus juristischen Gründen ist es notwendig, einen vollständig neuen Gebührenbescheid zu erlassen. Dieser Bescheid beinhaltet daher eine Zahlungsaufforderung und eine Fälligkeit. Trotz der Zahlungsaufforderung sind typischerweise keine Gebühren mehr zu zahlen. Sofern die Gebühren in der Vergangenheit ordnungsgemäß gezahlt wurden, ergibt sich durch den neu erlassenen Gebührenbescheid eine Erstattung. Die Höhe der Erstattung ist dem Hinweisblatt zu entnehmen, welches als letzte Seite dem Gebührenbescheid beigefügt ist.
Schmutzwasser je m³ | |||
Gebühr alt | Gebühr neu | Differenz | |
2021 | 2,58 Euro | 2,08 Euro | 0,50 Euro |
2022 | 2,64 Euro | 2,40 Euro | 0,24 Euro |
Niederschlagswasser je m³ |
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Gebühr alt | Gebühr neu | Differenz | |
2021 | 1,26 Euro | 0,97 Euro | 0,29 Euro |
2022 | 1,29 Euro | 1,11 Euro | 0,18 Euro |
Niederschlagswassergebühr 2023
Niederschlagswasser wird von Hausdächern, Garagenauffahrten, gepflasterten Höfen, Straßen usw. in ganz unterschiedlichem Maß in das Kanalnetz eingeleitet. Die dabei entstehenden Kosten für die Ableitung und Klärung des Niederschlagswassers machen einen großen Anteil der Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung aus, z.B. durch teure Regenrückhaltebecken oder größere Kanalquerschnitte. Diese Kosten stehen mit dem Trinkwasserverbrauch in keinem ursächlichen Zusammenhang.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der befestigten oder versiegelten Fläche eines jeden Grundstücks ermittelt, von der Niederschlagswasser in die Kanalisation abgeleitet wird. Der Betrag liegt bei 1,25 € pro Quadratmeter und Jahr. Er setzt sich aus der Benutzungsgebühr und der Abwasserabgabengebühr zusammen. Eine Befreiung von dieser Gebühr ist nur möglich, wenn bestehende Anforderungen erfüllt werden.
Schmutzwassergebühr 2023
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet. Die Abrechnung erfolgt über den Frischwasserzähler.
Der Gebührensatz für die Entsorgung eines Kubikmeters Schmutzwasser liegt bei 2,69 €. Dieser setzt sich aus der Benutzungsgebühr und der Abwasserabgabengebühr zusammen. In diesen Kosten ist also die Nutzung des Kanalnetzes und die Klärung des Abwassers enthalten.
Wasserzähler Gartenbewässerung
Wasserzähler Gartenbewässerung
Um Abwassergebühren zu sparen, haben Sie die Möglichkeit, einen Zwischenzähler (Gartenwasserzähler), der die Nichteinleitungsmengen für die Gartenbewässerung misst, einzubauen.
Der Einbau eines Zwischenzählers ist durch die Gebührenpflichtigen zu beauftragen oder zu legitimieren, da nur diese i. d. R. befugt sind, einen Antrag auf Erstattung zu stellen.
Als Wasserzähler sind nur ordnungsgemäß funktionierende, fest in die Leitung eingebaute Zähler, sowie Aufschraubzähler zugelassen. Nicht zugelassen sind Aufsteckzähler. Der Nachweis der Eichung sowie der ordnungsgemäßen Funktion des Wasserzählers obliegt dem/der Gebührenpflichtigen. Der Einbau des Wasserzählers ist mit Nachweisen hinsichtlich des Einbaudatums, der Zählernummer, des Zählerstands und ggf. der Rechnung des einbauenden Fachbetriebes, sowie mit aussagekräftigen Fotos des Zwischenzählers über den ordnungsgemäßen Einbau bei der WBD-AöR zu beantragen. Dient der Wasserzähler gemäß § 3a Abs. 4 der Erfassung von Nichteinleitungsmengen in den öffentlichen Abwasserkanal so muss der/die Gebührenpflichtige zusätzlich schriftlich erklären, dass über den Wasserzähler nur Wasser für Zwecke entnommen wird, bei denen kein Abwasser anfällt. Die WBD-AöR ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand der Messvorrichtungen und die Funktionsfähigkeit zu überprüfen bzw. den Nachweis zu fordern. Die Kosten für den Einbau und den Nachweis sind von der/dem Gebührenpflichtigen zu tragen. Die WBD-AöR behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen eine Verplombung durch einen Fachbetrieb einzufordern.
Zum Ende des Jahres, spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres, können Sie bei den Wirtschaftsbetrieben einen Antrag auf Erstattung der Abwassergebühren stellen.
Sie können den Zählerstand selbst ablesen und ihn uns schriftlich mit Angabe der Bankverbindung mitteilen. Zusätzlich benötigen wir die letzte Jahresverbrauchsabrechnung der Stadtwerke Duisburg über Frischwasser.
Tel.: (0203) 283-3000