Altholz/Bauholz
Zur Abfallart Altholz/Bauholz zählen unterschiedliche Holzabfälle. Je nach Herkunft, Behandlung und Verwertungsverfahren werden sie gemäß der Altholzverordnung den Altholzkategorien A I bis A IV zugeordnet.
Holz der Kategorie A I bis A III ohne schädliche Verunreinigungen kann auf den Recyclinghöfen mit bis zu 3 m³ pro Anlieferung und Tag kostenpflichtig abgegeben werden.
Dazu zählen:
Innenholztüren und Türzargen
Fußbodenbeläge
Wand- und Deckenverkleidung
Holzdielen
Baubretter
Fußleisten aus Holz
Paletten und Europaletten
Laminat
Holz der Kategorie A IV ist schadstoffbelastet bzw. mit Holzschutzmitteln behandelt. Es kann auf den Recyclinghöfen in einem separaten Container mit max. 3 m³ pro Anlieferung und Tag kostenpflichtig abgegeben werden.
Dazu zählen:
Außentüren
Gartenzaun
Gartenhaus
Gartenmöbel
Bahnschwellen
Imprägnierte Hölzer
