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Altholz/Bauholz

Zur Abfallart Altholz/Bauholz zählen unterschiedliche Holzabfälle. Je nach Herkunft, Behandlung und Verwertungsverfahren werden sie gemäß der Altholzverordnung den Altholzkategorien A I bis A IV zugeordnet.

Holz der Kategorie A I bis A III ohne schädliche Verunreinigungen kann auf den Recyclinghöfen mit bis zu 3 m³ pro Anlieferung und Tag kostenpflichtig abgegeben werden.

Dazu zählen:

  • Innenholztüren und Türzargen

  • Fußbodenbeläge

  • Wand- und Deckenverkleidung

  • Holzdielen

  • Baubretter

  • Fußleisten aus Holz

  • Paletten und Europaletten

  • Laminat

Holz der Kategorie A IV ist schadstoffbelastet bzw. mit Holzschutzmitteln behandelt. Es kann auf den Recyclinghöfen in einem separaten Container mit max. 3 m³ pro Anlieferung und Tag kostenpflichtig abgegeben werden.

Dazu zählen:

  • Außentüren

  • Gartenzaun

  • Gartenhaus

  • Gartenmöbel

  • Bahnschwellen

  • Imprägnierte Hölzer