Schutz vor Kellerüberflutung

Kellerüberflutungen sind vermeidbar!

Bei Neubau, Anbau, Umbau und Erweiterungen von Gebäuden sind stets die technischen Regeln für Grundstücksentwässerungsanlagen
zu beachten. Dies betrifft insbesondere die DIN EN 12056 in Verbindung mit der DIN 1986.
Arbeiten dieser Art sollten nur von Fachfirmen ausgeführt werden. Nur dann ist eine sachgerechte Arbeitsausführung und damit verbundene Haftung (Gewährleistung) sichergestellt.

Wie entsteht Rückstau?

Betroffen sein können:

  • undichte Rohre und Rohrverbindungen
  • Bodenabläufe
  • Waschbecken
  • Toiletten
  • Duschen
  • Waschmaschinen
  • Lichtschächte

Nach der DIN EN 752 ist Rückstau planmäßig vorgesehen und
kann auch im laufenden Betrieb z. B. bei Betriebsstörungen
von Kanalisationsnetzen nicht vermieden werden. Nach dem
physikalischen Prinzip der verbundenen Gefäße stellt sich
in den Kellerentwässerungsanlagen der gleiche Wasserspie-
gel wie im öffentlichen Kanalnetz ein. Dieser Rückstau
wirkt sich auf alle Entwässerungseinrichtungen aus, die unter-
halb der Rückstauebene * (Höhe der Straßenoberkante plus
mindestens 20 cm) liegen. Das führt zu Kellerüberflutungen,
wenn das Wasser aus diesen Einrichtungen austritt.
Die Entwässerungseinrichtungen müssen vom Eigentümer
daher dringend gegen Rückstau gesichert werden. Für
den ordnungsgemäßen Zustand, d. h. Herstellung, Erneu-
erung und Wartung der Hausanschlussleitung ist der
Hauseigentümer verantwortlich. Die im öffentlichen Be-
reich anfallenden Arbeiten an diesem Kanal müssen bei
den Wirtschaftsbetrieben beantragt werden.

So vermeiden Sie Schäden bei Rückstau!

Aus technischer Sicht ist der beste Schutz gegen Rückstau durch eine automatisch arbeitende Hebeanlage(Pumpanlage) zu erreichen. Hierbei müssen sämtliche Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene liegen, über eine Hebeanlage entwässert werden.
Zum Schutz gegen Rückstau dürfen in Ausnahmefällen auch Rückstaudoppelverschlüsse und -ventile in unterschiedlichen Ausführungen verwendet werden. Diese bieten jedoch bei weitem nicht die Sicherheit einer automatisch arbeitenden Hebeanlage.

Wartung und Instandhaltung
Wie jede technische Anlage müssen Entwässerungsanlagen mit allen vorhandenen Schutzeinrichtungen regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Nur so kann eine einwandfreie Funktion gewährleistet werden.

Grund- und Drängewasser

Ein weiteres Problem kann durch naturbedingte Schwankungen des Grundwasserstandes oder durch Drängewasser entstehen (z. B. durch Grundwasseraufstau infolge Hochwassers). Das Wasser kann dann durch nicht ausreichend gesicherte Kellerwände oder die Bodenplatte in das Gebäude eindringen. Abhilfemaßnahmen müssen
vom Hauseigentümer vorgenommen werden.